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Die Rechtsanwaltskanzlei Jae-Yoon Lee berät in- und ausländische Unternehmen in Fragen des Wirtschaftsrechts, insb. im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und Südkorea. Ein weiterer Schwerpunkt der Anwaltskanzlei ist das Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwalt Jae-Yoon Lee ist Vertrauensanwalt der Botschaft der Republik Korea in Berlin. 


 

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