Höherer Mindestlohn und Brückenteilzeit
Aktualisiert: 5. Feb. 2019
Neuregelungen zum Jahresbeginn 2019
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab 2020. Ferner besteht für Beschäftigte seit dem 01.01.2019 die Möglichkeit, befristet in Teilzeit zu arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Auch Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten, können nach der Neuregelung ihre Arbeitszeit aufstocken.